Hinterhalt vom Stromversorger 

Gespeichert unter: Allgemeines on Dienstag, November 4th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Klingelt der Techniker an der Tür vom Mandanten. Der Angestellte öffnet: “Guten Tag, wir kommen vom $Elektrizitätswerk und wollen den Zählerstand überprüfen.”

Der Angestellte gewährt Zutritt, der Techniker klemmt den Strom ab.

Nach meinen Unterlagen bestand eine nicht gekündigte Stundungsabrede mit dem Energieversorger.

Auch eine Methode unnötig Energie zu verbrauchen, beim Mandanten und bei meinen Leuten…

Tomaten und Eier 

Gespeichert unter: Allgemeines on Samstag, November 1st, 2008 by usto | Keine Kommentare

Wenn es stürmisch zugeht, kommen schnell die Gerüchte auf. Und es gibt bei Schuldnern die Angst vor der direkten Begegnung mit den Gläubigern. Dabei ist gerade das Gespräch mit den Gläubigern für die jeweils nötigen Entscheidungen wichtig. Darum mache ich in Sanierungsfällen gerne eine Informationsveranstaltung für die Gläubiger.

Auf den Punkt gebracht hat es ein Mandant mit diesen Worten:

Werden alle in einem großen U zusammen sitzen und $Mandanten in der Mitte damit alle Gläubiger mit Tomaten und Eiern auf uns schmeißen können, oder findet ein solches Treffen eher zwanglos statt, z.b. dass jeder eine bestimmte Uhrzeit bekommt um sich dann über den Stand der Dinge bei Ihnen erkundigen zu können? Wir haben leider überhaupt keine Vorstellung über den Ablauf einer solchen “Veranstaltung” und haben aber jetzt schon Muffesausen!

Die Vorteile eines offenen Treffens mit den Gläubigern liegen in der Effizienz und der Offenheit. So ist klar, dass mit offenen Karten gespielt wird und auch die Gläubiger im Rahmen einer Gesamtlösung eine faire Behandlung erwarten können.

MoMiG im Gesetzblatt vom 28.10.2008 

Gespeichert unter: Allgemeines on Donnerstag, Oktober 30th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Also am Samstag geht es los. Die GmbH-Reform tritt in Kraft.

Bundesgesetzblatt

moderne Dienstleistung 

Gespeichert unter: Allgemeines on Montag, Oktober 27th, 2008 by isja | Keine Kommentare

Ein Kollege ist besonders engagiert: Er ist “Mietglied”.

Gefunden in einer (sicher nicht ganz billigen) Kanzleibroschüre.

Tschechien und Polen in Stuttgart-Stammheim 

Gespeichert unter: Allgemeines on Dienstag, Oktober 21st, 2008 by usto | Keine Kommentare

War mit den Wirtschaftsjunioren Ludwigsburg heute im Gefängnis, Stuttgart-Stammheim. Einerseits mal schauen, wie es da aussieht und wo die RAF-Leute zuletzt untergebracht waren.

Besonders interessant die Arbeitsstätten der Gefangenen. Einige Firmen haben dort richtig Abteilungen, bei denen Gefangene als Arbeiter eingesetzt werden. Bei der verlängerten Werkbank um Justizvollzug fallen keine Kosten zur Kranken- und Rentenversicherung an und die Löhne sind mit der Welt da draussen nicht vergleichbar.

Habe gesehen, wie Falk-Stadtpläne bearbeitet wurden oder von der Firma Benzing Federn zu handlichen Packungen zusammengestellt werden. Die Unternehmerbetriebe im Gefängnis sind für die Kunden eine Alternative zur Auslagerung einfacher Arbeiten nach Osteuropa.

Als “Eigenbetrieb” ist eine Schreinerei untergebracht, die sich auf Büroeinrichtung von Landesbehörden spezialisiert hat. Immer im Herbst geht das November und Dezemberfieber los, offene Etats der Behörden werden geplündert und die Schreinerei hat dann bis ins Frühjahr zu tun um die ganzen grauen Schränke zu fertigen und auszuliefern.

Überschuldung bei Unternehmensinsolvenz als Insolvenzgrund im Ergebnis abgeschafft 

Gespeichert unter: Allgemeines on Freitag, Oktober 17th, 2008 by usto | 2 Kommentare

Gut, etwas übertrieben. Im Ergebnis läuft es jedoch darauf hinaus, dass die Zahlungsunfähigkeit zukünftig alleine entscheiden wird, ob ein juristische Person in das Insolvenzverfahren muss.

Artikel 5 des heute von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Finanzmarktsicherungsgesetz ändert § 19 Abs. 2 InsO wie folgt:

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Eine Darlegung der Fortführungsprognose - und Überschuldung ist kein Thema mehr.

In der Begründung zum Gesetz wird ausgeführt, dass gewollt ist, dass Überschuldung als Insolvenzgrund ausscheidet, wenn nach überwiegender Wahrscheinlichkeit die Finanzkraft des Unternehmens mittelfristig zur Fortführung ausreicht.

Eine gute Nachricht für alle GmbH-Geschäftsführer. Auch im Hinblick auf die ab 1. November 2008 möglichen Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) wird so das Problem gelöst, dass diese Gesellschaften im Ergebnis von der Gründung an zum Insolvenzantrag verpflichtet gewesen wären.

Wenn die Überschuldung nicht so schlimm ist zählt sie bald nicht mehr ;-) 

Gespeichert unter: Allgemeines on Montag, Oktober 13th, 2008 by usto | 1 Kommentar

Bei dem Rettungspaket für die Finanzwelt ist offenbar den Juristen aufgefallen, dass einige der Banken überschuldet sind und damit verpflichtet wären, Insolvenzantrag zu stellen. Wie umgeht man in diesen Tagen ein solches Problem?

Mit einer Änderung der Insolvenzordnung:

Eben kommt eine Pressemitteilung des BMJ rein:

“Die gegenwärtige Finanzkrise hat zu erheblichen Wertverlusten insbesondere bei Aktien und Immobilien geführt. Dies kann bei Unternehmen, die von diesen Verlusten besonders massiv betroffen sind, zu einer bilanziellen Überschuldung führen. Können diese Verluste nicht durch sonstige Vermögenswerte ausgeglichen werden, sind die Geschäftsführer dieser Unternehmen nach geltendem Recht verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Eintritt dieser rechnerischen Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies gilt selbst dann, wenn für das Unternehmen an sich eine positive Fortführungsprognose gestellt werden kann und der Turnaround sich bereits in wenigen Monaten abzeichnet. Solche Unternehmen sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, sofort einen Insolvenzantrag zu stellen”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. “Selbstverständlich profitieren von dieser Neuregelung nicht nur Finanzmarktunternehmen, sondern auch alle übrigen Unternehmen, sie kommt also auch insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen aus anderen Branchen zugute. Damit helfen wir auch einem mittelständischen Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH, der vielleicht im Moment formal überschuldet ist, aber den Zuschlag für einen Großauftrag bekommen hat. Nach geltendem Recht müsste er binnen drei Wochen Insolvenzantrag stellen, obwohl schon heute feststeht, dass nach Abwicklung des Großauftrages nur wenige Wochen später die Überschuldung entfällt “, unterstrich Zypries.

Die vorgeschlagene Änderung nützt etwa auch einem Unternehmen, das ein neues Produkt zur Marktreife entwickelt hat, und bei dem sich schon bei der ersten Präsentation eine lebhafte Nachfrage abzeichnet. Auch ein Exporteur kann davon profitieren, dem es gelungen ist, einen völlig neuen Markt zu erschließen. In all diesen Beispielsfällen mag zwar gegenwärtig eine bilanzielle Überschuldung vorliegen, gleichwohl ist bei ihnen die Prognose gerechtfertigt, dass sie sowohl im laufenden als auch im kommenden Geschäftsjahr ihre Verbindlichkeiten bedienen können.

Der insolvenzrechtliche Begriff der Überschuldung soll deshalb so angepasst werden, dass Unternehmen, die voraussichtlich in der Lage sind, mittelfristig ihre Zahlungen zu leisten, auch dann nicht den Gang zum Insolvenzrichter antreten müssen, wenn eine vorübergehende bilanzielle Unterdeckung vorliegt. Mit dieser Regelung wird gerade in Krisenzeiten an sich gesunden Unternehmen der Weg zu einer Sanierung geebnet. Damit werden die Regelungen über den Finanzmarktstabilisierungsfonds wirksam flankiert, die auch systembedingt notleidenden Unternehmen mit einer klaren Restrukturierungsperspektive den Zugang zu diesem Fonds ermöglichen.

Damit schafft der Gesezugeber die Überschuldung als Insolvenzgrund im Ergebnis ab, da auf die Liquidität abgestellt werden soll.

Tatsächlich werden sich daraus auch für die Beratungspraxis weitreichende Änderungen ergeben, sobald das im Bundesgesetzblatt steht.

Bankensenat des BGH zum Lastschriftwiderruf durch den Insolvenzverwalter 

Gespeichert unter: Allgemeines on Donnerstag, Oktober 9th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Eine wichtige Entscheidung mit umfangreichen Argumenten: Der XI. Zivilsenat stellt sich gegen die ständige Rechtssprechung des IX. Zivilsenats zur Berechtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters, die Genehmigung von Lastschrifteinzügen zu verhinden.

XI ZR 283/07 - Urteil vom 10. Juni 2008

Anspruchsdenken 

Gespeichert unter: Allgemeines on Sonntag, Oktober 5th, 2008 by usto | 1 Kommentar

Eine Schuldnerin beschwert sich. Nachdem die Restschuldbefreiung erlangt wurde bekommt sie nicht sofort wieder neuen Kredit:

Ich hoffe sie können mir helfen weil meine Familie und die Kinder  und vor allem ich wollen ein normales Leben führen und dazu gehört eine Eigentumswohnung.

Was ist schon normal?

60% Säumniszuschläge im Jahr 

Gespeichert unter: Gläubiger on Dienstag, September 23rd, 2008 by usto | 1 Kommentar

Ich lese eine Mahnung einer gesetzlichen Krankenversicherung an ein freiwillig versichertes Mitglied:

Gemäß § 24 SGB IV ist die Krankenkasse verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf 50,00 EUR nach unten abgerundeten Betrages zu erheben. Für Beiträge, die länger als einen Monat säumig sind, ist für jeden weiteren angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 5 v.H. des rückständigen auf 50,00 EUR nach unten gerundeten Betrages zu zahlen.

5%?

Tatsächlich hat jemand einen Abs. 1a in den § 24 SGB IV geschmuggelt.

Haben es die noch alle? Der gesetzliche Verzugszins würde bei 8% über dem Basiszinssatz liegen. Der Staat erhebt von einer kleinen Minderheit aber 60% im Jahr. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das durch alle Instanzen “hebt”.