Zauberwörter
Eine Gesellschaft, die sich um “Recovery” kümmert, hat von einer großen Bank mit der Spezialität, kleine Leute abzuzocken, Forderungen gekauft. Die Ansprüche richten sich gegen Schuldner im Verbraucherinsolvenzverfahren.
Um die tausende Akten im Griff zu halten kümmert sich eine Anwaltskanzlei aus Hamburg. Von dort kommen für Anwälte ungewöhnlich höflich formulierte Briefe:
In den letzten 12 Monaten haben weder unsere Mandantin noch die $Bank eine Ausschüttung erhalten. Leider liegt uns auch kein Bericht vor. Wir möchten Sie daher höflich darum bitten, uns eine [Sachstandsmitteilung] zu übermitteln.
Uns ist bekannt, dass die Berichte teilweise beim Gericht einzusehen sind und wir Ihnen damit einen Mehraufwand zumuten. Wir wären jedoch über eine Mitwirkung Ihrerseits sehr dankbar…
Bitte und Danke, die Zauberwörter in der Kindererziehung finden selten Einzug in Briefe, die Anwälte unterschreiben. Das kommt von der Juristendenke in Ansprüchen. “Bitte” kommt dem Anwalt normal nur auf das Diktatband, wenn es eben keinen Anspruch gibt. Schade eigentlich.
“… mit dem Abschluss des Verfahrens ist derzeit nicht zu rechnen. Eine Quote ist indes nicht zu erwarten. Von weiteren Sachstandsanfragen ist aufgrund der Menge der Gläubiger abzusehen. Einsicht in den aktuellen Verfahrensstand erhalten Sie beim zuständigen Insolvenzgericht.”
Ich verfluche Sachstandsanfragen. Insbesondere, wenn sie von Factoring- oder Inkassofirmen kommen.
↓ Zitat | Posted 20. Juni 2008, 21:06