59,50 EUR Gebühr für Forderungskonto?

Mein Mandant ist Pensionär und hatte bei einem Kreditvermittler um einen Ratenkredit nachgefragt. In dem Zusammenhang hat der Mann einen Genossenschaftsanteil bei einer Wohnungsbaugenossenschaft gezeichnet, der mit VWL-Raten angespart werden soll.

Bei meinen Bemühungen, die Dinge zu ordnen, frage ich bei der Genossenschaft nach dem aktuellen Forderungsstand. Es antwortet ein Professor aus Dresden:

Insoweit weisen wir darauf hin, dass eine Forderungsaufstellung dem Schuldner bereits vorliegt. Nit desto weniger sind wir bereit, die von Ihnen erbetene Forderungsaufstellung zu erstellen, sofern Sie innerhalb von 10 Tagen ab Zugang dieses Anschreibens einen Kostenvorschuss in Höhe von 50,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer an uns unter Angabe des oben angeführten Aktenzeichens zahlen.

Der Betrag werde erstattet, wenn der Schuldner definitiv Insolvenzantrag gestellt habe, schreibt der Anwalt der Genossenschaft. Man habe die Erfahrung gemacht, dass die Schuldner ihre Dinge ohnehin nicht geregelt bekommen.

§ 305 Abs. 2 Satz 2 InsO gibt meinem Mandanten das Recht, über die gegen ihn gerichteten Ansprüche Auskunft zu erhalten - auf Kosten der Gläubigerin.

Einfach nur arrogant. Der gute Mann hätte in der selben Zeit, in der er das Schreiben ausgefertigt hat, auch das Forderungskonto ausdrucken können.

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