keine Übereinstimmung

Ein Schreiben der Gläubigeranwälte an den Insolvenzverwalter:

Nach Überprüfung der uns vorgelegten Unterlagen besteht bezüglich der titulierten Forderung und dem Insolvenzschuldner keine Übereinstimmung.

Die Gläubigervertreter möchten die Forderung “stornieren”.

Da haben ein paar Leute geschlafen: Beim Gläubiger wurde die falsche Akte gezogen, im Verwalterbüro wurde die Forderung durchgewunken und der Schuldner hatte sich nicht um seine Tabelle gekümmert.

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