keine Übereinstimmung
Ein Schreiben der Gläubigeranwälte an den Insolvenzverwalter:
Nach Überprüfung der uns vorgelegten Unterlagen besteht bezüglich der titulierten Forderung und dem Insolvenzschuldner keine Übereinstimmung.
Die Gläubigervertreter möchten die Forderung “stornieren”.
Da haben ein paar Leute geschlafen: Beim Gläubiger wurde die falsche Akte gezogen, im Verwalterbüro wurde die Forderung durchgewunken und der Schuldner hatte sich nicht um seine Tabelle gekümmert.