Wenn sich “Kollegen” streiten: Jahre später ohne Lösung

Ein Fall, den das Leben schreibt:

Nach Meinungsverschiedenheiten über die Gewinnverteilung und eine beabsichtigte Fusion mit einer anderen überörtlich tätigen Anwaltskanzlei, der die Beklagten zu 1 und 2 - nachdem sie zunächst ihr Einverständnis erteilt hatten - ihre Zustimmung verweigerten, kündigten die Kläger und die drei weiteren, an diesem Verfahren nicht beteiligten Rechtsanwälte den Sozietätsvertrag zum 30. Juni 2001. In der Folgezeit entstand unter den Partnern Streit über die Folgen der Kündigung. Ende Juni räumten die Kläger und die übrigen ausscheidenden Partner ihre Büroräume, wobei sie einen Teil der laufenden und der abgelegten Akten mitnahmen.

Sieben Jahre später hat der BGH ein Urteil verkündet, das den Rechtsstreit noch immer nicht löst.

Ein schönes Beispiel, dass Gerichte bei der Auseinandersetzung von Gesellschaften nicht helfen können. Klarer Fall: Ein Fall für Mediation.

Als Anwälte sollten das die Steithähne eigentlich wissen.

BGH, Urteil vom 7. April 2008, II ZR 181/04

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