Quatsch mit Soße

Am Montagmorgen eine fette Schlagzeile auf Spiegel-Online:
Kleinanleger drohen IKB mit Insolvenzantrag
Wie soll das denn gehen? Aus dem Text ergibt sich, dass es sich um Aktionäre handelt. Deren Anwälte wollen Insolvenzantrag stellen, weil der IKB die Zahlungsunfähigkeit drohe.

Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) ist aber nur Insolvenzgrund bei einem Eigenantrag. Das passt alles nicht. Auch zweifle ich daran, dass die Aktionärsstellung die Anleger zu Insolvenzgläubigern macht (§§ 38 und 39 InsO). Gesellschafter finden ihren Rang in der InsO bei § 199 InsO - Nach den Insolvenzgläubigern.

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