Worüber sich der Revisionsanwalt freut
Wir Juristen sind komisch. Darum darum hatte der Sachbearbeiter beim Revisionsanwalt sicher schon fast eine ‘feuchte Hose’, als er diesen Absatz in einem BGH-Beschluss lesen durfte:
Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§§ 6, 7, 78 Abs. 2 Satz 3 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und zulässig (§ 574 Abs. 2, § 575 ZPO). Sie hat überdies Erfolg.
Ja Wahnsinn ![]()