Gnade vor Recht?

Habe ein etwas verkorkstes Steuermandat übernommen. In der Akte findet sich als letzte Tat des Vorberaters der Antrag auf Fristverlängerung:

[Ausführungen, dass der Steuerberater auf sein Honorar wartet] Aus diesem Grunde bitten wir Sie höflichst, nochmals Gnade vor Recht ergehen zu lassen und eine Fristverlängerung bis zum 31.05.2007 zu gewähren.
Für Ihre Bemühungen im Voraus besten Dank.

Dem Schreiben angefügt ist eine Rechnung des Kollegen über 40,22 EUR für diesen Antrag.

Ich hätte eher die Sachbearbeiterin telefonisch informiert. Die Dame ist ganz umgänglich und freut sich darauf, dass dieser Fall mit drei ausstehenden Jahreserklärungen dann bei Ihr von der Mahnliste gestrichen werden wird.

Und mein Mandant hat endlich Klarheit, wie hoch seine Schulden beim Finanzamt sind. Weil danach entscheidet sich, wie die Schuldenregulierung angegangen werden kann.

Da die Verwandschaft tatkräftig und auch materiell zur Unterstützung bereit ist, kann das sogar was werden.

Leave a reply