179.485,00 EUR Säumniszuschläge
Heute in der Post die Anhörung der Deutschen Rentenversicherung an mich als Insolvenzverwalter:
aufgrund der nach § 28p Abs. 1 SGB IV durchgeführten Betriebsprüfung vom 01.02.2007 bis zum 09.07.2008 beabsichtigen wir für die Zeit vom 01.07.2003 bis zum 31.12.2005 Nachforderungen zur Sozialversicherung in Höhe von insgesamt 587.701,07 EUR zu erheben. In der Nachforderung sind Säumniszuschläge nach § 24 Abs. 1 SGB IV in Höhe von 179.485,00 EUR enthalten.
Der Schuldner hatte ‘vergessen’, seine Leute bei der Bundesknappschaft anzumelden.
Eine dicke Akte bei der FSK (Finanzkontrolle Schwarzarbeit).