Bei InsO keine Anmeldung

Ein Kollege aus dem Tabellenkeller macht mich auf das merkwürdige Verhalten eines Gläubigers aufmerksam: Sobald ein Insolvenzverfahren ansteht, wird die Forderung nicht mehr geltend gemacht:

Interesse halber hätte ich gern einmal gewusst, ob die [Erotikversand] AG trotz offensichtlicher Forderungen gegen diverse Insolvenzschuldner jemals in einem von Ihnen verwalteten Verfahren angemeldet hat. Bei mir ist das in meiner vierjährige Insobüro-Karierre nicht ein einziges mal vorgekommen. Auch nicht von beauftragten Inkassobüro oder Anwaltskanzleien. Insbesondere sollte sich die Geltensmachung von Aus- und Absonderungsrechten aufgrund des Eigentumsvorbehaltes hier äußerst schwierig gestalten. Bei einigen Waren zumindest ;) Wie sieht’s bei Ihnen aus (mit den Anmeldungen natürlich)?
Das Versandhaus ist auch bei uns nie mit Forderungsanmeldungen vorstellig geworden.
Ich denke, die sagen: Da kommt ohnehin kein Geld mehr und der Überwachungsaufwand lohnt nicht.

2 Kommentare


  1. Mindestens ebenso interessant scheint mir der Fakt, dass die [Erotikversand] AG bei ca. jedem dritten (statistische Abweichungen möglich) Verbraucherinsolvenzverfahren ihren Platz in der Gläubigerliste aus dem außergerichtlichen Verfahren findet.

    Interpretationen hierzu erspare ich mir (und Ihnen).

    Zitat | Posted 25. Juli 2008, 19:44

  2. Also hier in der Provinz im Süden ist das deutlich weniger. Aber ich erinnere mich daran, dass die Stiefmutter eines Schuldners zum Entsetzen des Schuldners im Gespräch zu Beginn eines IK-Verfahrens die Kosten für Erotikversand und Heiratsinstitut nachgereicht hat.

    Ein weiteres Feld also für eine Diplomarbeit in den Sozialwissenschaften *g*

    Zitat | Posted 25. Juli 2008, 19:53

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