Rein informativ
Ein Schuldner verhandelt mit seiner Bank über einen Vergleich. Es finden Besprechungen statt, man einigt sich. Die Zuständigen schreiben dem Schuldner per Mail:
Sehr geehrter Herr [Schuldner],
[...] stimmen wir einer Vergleichszahlung in Höhe von 10.000,00 EUR zu. Nach Zahlungseingang werden wir die uns zur Verfügung gestellten Sicherheiten freigeben.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschriftsberechtigter1 Unterschriftsberechtigter 2
Unten an der Nachricht angefügt ist dann der Hinweis, dass E-Mail-Verkehr mit der Bank “ausschließlich dem Informationsaustausch” dient.
Nunja.
Wir nehmen die Bank trotzdem beim Wort bei der Email.