Rein informativ

Ein Schuldner verhandelt mit seiner Bank über einen Vergleich. Es finden  Besprechungen statt, man einigt sich. Die Zuständigen schreiben dem Schuldner per Mail:

Sehr geehrter Herr [Schuldner],

[...] stimmen wir einer Vergleichszahlung in Höhe von 10.000,00 EUR zu. Nach Zahlungseingang werden wir die uns zur Verfügung gestellten Sicherheiten freigeben.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschriftsberechtigter1 Unterschriftsberechtigter 2

Unten an der Nachricht angefügt ist dann der Hinweis, dass E-Mail-Verkehr mit der Bank “ausschließlich dem Informationsaustausch” dient.

Nunja.

Wir nehmen die Bank trotzdem beim Wort bei der Email.

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