Schon fertig
In dem Restschuldbefreiungsverfahren des [Schuldner], geb. [Jahr], [Adresse], vorher [frühere Adresse],vorher: [noch frühere Adresse], wurde dem Schuldner durch Beschluss vom 25.07.2008 gem. § 300 InsO die Restschuldbefreiung erteilt, nachdem die Laufzeit der Abtretungserklärung abgelaufen und Versagungsanträge nicht gestellt wurden.
Wer gleich zu Beginn der Stundungsmöglichkeit nach § 4a InsO sich um “seine Insolvenz” gekümmert hat, ist jetzt dann durch.