Schon fertig

In dem Restschuldbefreiungsverfahren des [Schuldner], geb. [Jahr], [Adresse], vorher [frühere Adresse],vorher: [noch frühere Adresse],  wurde dem Schuldner durch Beschluss vom 25.07.2008 gem. § 300 InsO die Restschuldbefreiung  erteilt, nachdem die Laufzeit der Abtretungserklärung abgelaufen und Versagungsanträge nicht gestellt wurden.

Wer gleich zu Beginn der Stundungsmöglichkeit nach § 4a InsO sich um “seine Insolvenz” gekümmert hat, ist jetzt dann durch.

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