Teure Lügen

Ein Buchhalter, der gerne wie ein Steuerberater wahrgenommen werden will, hält sich für besonders schlau. Deswegen hat er einer Anfechtung nach § 131 InsO (Steuererstattungsansprüche waren nachträglich abgetreten worden) entgegnet, er hätte die Zahlung vom Finanzamt unmittelbar nach Eingang in bar der Schuldnerin wieder zur Verfügung gestellt.

Ein echter Freund? Nein. Diese angebliche Rückzahlung, die der Strohmann-Geschäftsführer bei einer Anhörung des Insolvenzgerichtes ins Gerichtsprotokoll diktiert hat, wurde vom Prozessgericht als neue Darlehensgewährung gewertet.

Und die Aussage des Geschäftsführers, er hätte das Geld zur Zahlung von Schulden der GmbH verwendet, hat gleich noch den Sachverhalt für eine Klage nach § 64 Abs. 2 GmbHG geliefert.

Über ein Jahr später kommt der Strohmann und sagt, dass das alles gelogen war. Das ist glaubhaft. Aus Gefallen für den Vater hat der Sohn eben erklärt, wie ihm gesagt wurde. Jetzt stehen Schulden und eine Bewährungsstrafe mit Geldauflage gegen eine eigene erfolgreiche Zukunft. Heirat und Familie stehen an, die langjährige Freundin will nicht länger warten und verlangt, dass sich der Sohn aus dem Dunstkreis des Vaters löst.

Was tun mit dem rechtskräftigen Versäumnisurteil gegen den Sohn, das wegen der Lüge erst möglich wurde? Ich mache mich auf die Suche nach einem Kompromiss.

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