Doch keine neue Identität in Südamerika

Ein junger gut ausgebildeter Mann wendet sich an mich. Auf dem Tisch liegt ein Mahnschreiben einer Bank. Seine Mutter war gestorben, er hatte keinen Kontakt mehr zur Familie.

Gemeinsam mit den übrigen gesetzlichen Erben steht der Mann im Erbschein. Und die Bank macht Druck.

Der Gang zum Anwalt hat meinen Mandanten dazu gebracht, Fluchtgedanken zu hegen. Er wurde bei der Beratung vom Anwalt nicht darauf hingewiesen, dass sich die Haftung der Erben auf den Nachlass beschränken lässt (§ 1989 BGB oder § 1990 BGB).

Morgen geht der Antrag an das Insolvenzgericht. Die Anhörung des Gerichtes (§ 317 Abs. 2 Satz 2 InsO)  bei den Miterben wird seit langer Zeit das erste Lebenszeichen sein, dass sie vom Familienmitglied erhalten.

Leave a reply