Löschung aus dem Schuldnerregister

Über das Rechtspflegerforum folgender Sachverhalt:

Ein Schuldner beantragt eine Löschung seines Eintrages durch einen Gläubiger X im Schuldnerverzeichnis. Der Gläubiger X nahm am Insolvenzverfahren nicht teil.

Im Insolvenzplan wurde festgelegt, dass nach Verteilung von 10.000 EUR der Schuldner gegenüber allen Forderungen ob angemeldet oder nicht befreit wird.
Die Insolvenzverwalterin bestätigte die Verteilung des festgelegten Betrages aus dem Insolvenzplan.
Das Insolvenzverfahren ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplanes und nach Abhaltung des Schlusstermins vom Insolvenzgericht aufgehoben worden.

Kann die Eintragung im Schuldnerregister gelöscht werden? Die Rechtspfleger sind sich einig: Ja, da die Zahlung nachgewiesen wurde. Mit dem Löschungsnachweis kann der Schuldner dann auch bei der Schufa und weiteren Auskunfteien verlangen, dass die dort gespeicherten Daten berichtigt werden (§ 35 BDSG).

Der Fall zeigt ganz schön, dass mit einem Insolvenzplan relativ schnelle und einfache Lösungen möglich sind. Allerdings habe ich Zweifel, dass ich bei “meinem” Stammgericht einen Plan mit dem Inhalt überhaupt zugelassen bekommen hätte. Der Planinhalt ist offensichtlich nicht vollstreckbar (§ 257 InsO). Ich mache daher in diesen Fällen im Gestaltenden Teil ein konkretes Quotenangebot. Der Schuldner läuft dann eben Gefahr, dass bei nachträglichen Anmeldungen sich der insgesamt zu zahlende Betrag nochmals verändert.

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