Wovon morgen zu essen kaufen?
Ein GmbH-Geschäftsführer schildert seinen Überlebenskampf in einer Dienstaufsichtsbeschwerde über den Vollstreckungsbeamten.
Das ist eine gezielte und rücksichtslose Erniedrigung eines Unternehmers, der seine Zusagen nicht mehr einhalten kann. Sie üben damit eine “beugende Gewalt in Form eines psychischen Zwangs” auf mich aus.
Das ist eine Beschleunigung einer Schraube von Zwangsmaßnahmen von anderer Seite.
Das ist rücksichtslose Vernichtung von beträchtlichen Leistungsreserven und Eigenmotivation.
Das scheint Einleitung eines persönlichen Vernichtungszuges, wenn man als erster Angestellter eines Unternehmens nicht mehr weiß, wovon man morgen etwas zu essen kaufen soll.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind jedoch eigentlich immer die Sache mit den 3F (formlos, fristlos, fruchtlos). Das Schöne daran ist, dass die GmbH noch heute - also zwei Jahre nach dem Brief - im Telefonbuch eingetragen ist und die Website online ist.
So hat der Geschäftsführer doch noch die Kurve bekommen kurz vor der Abfahrt zum Querulantentum?