60% Säumniszuschläge im Jahr
Ich lese eine Mahnung einer gesetzlichen Krankenversicherung an ein freiwillig versichertes Mitglied:
Gemäß § 24 SGB IV ist die Krankenkasse verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf 50,00 EUR nach unten abgerundeten Betrages zu erheben. Für Beiträge, die länger als einen Monat säumig sind, ist für jeden weiteren angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 5 v.H. des rückständigen auf 50,00 EUR nach unten gerundeten Betrages zu zahlen.
5%?
Tatsächlich hat jemand einen Abs. 1a in den § 24 SGB IV geschmuggelt.
Haben es die noch alle? Der gesetzliche Verzugszins würde bei 8% über dem Basiszinssatz liegen. Der Staat erhebt von einer kleinen Minderheit aber 60% im Jahr. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das durch alle Instanzen “hebt”.