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§ 295 Abs. 3 InsO

Januar 9th, 2011

So einfach wie die Regelungen des § 295 Abs. 3 InsO auch sind, so schwierig gestalten sie sich für einen Teil meiner Insolvenzschuldner.
§ 295 InsO gilt für die gesamte Zeit der Wirkung der Abtretungserklärung, sprich ~ 6 Jahre. Anders als § 290 InsO, der nur bis zur Aufhebung des Verfahren gilt.
In grad vorliegenden Fall wurde [...]