geh sterben!
März 18th, 2011oder anders formuliert die Mitteilung des Finanzamtes N.:
“Ein Kontoauszug der Finanzkasse N******** wird nicht übersandt da hierauf Ihrerseits kein Anspruch besteht.
Die möglicherweise der Anfechtung unterliegenden Rechtshandlungen sind von Ihnen anhand der Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen selbst zu ermitteln.”
Da es sich bei diesem Insolvenzverfahren um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt, für welches die Vorschriften von § 313 [...]
