modifizierte Grundrechte
April 4th, 2011Im Insolvenzverfahren ist die Staatsanwaltschaft beteiligt. Es geht um eine Geldstrafe wegen Schwarzfahren aka Leistungserschleichung gem. § 265a StGB von EUR 160,00 sowie Gerichtskosten von EUR 127,00. In bezug auf die Geldstrafe teilt die Staatsanwaltschaft zu recht mit, daß sie grundsätzlich nicht einem Insolvenzverfahren teilnehme, da die Geldstrafe nur als nachrangige Forderung i. S. von [...]
