GmbH-Geschäftsführer: LG Stuttgart verneint Haftung für Insolvenzgeld
Juni 28th, 2008Die Bundesagentur für Arbeit verfolgt regelmäßig persönlich gegen GmbH-Geschäftsführer die Insolvenzgeldansprüche - und zwar als Schadensersatz aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung. Diese Klagen werden damit begründet, dass bei rechtzeitiger Antragstellung das Arbeitsamt kein Insolvenzgeld hätte zahlen müssen.
Das blödsinnige ist, dass die Arbeitsverwaltung damit immer wieder auch durchdringt. Nunja. Ungerechtfertigt ist eine Verurteilung aus folgenden [...]
