Email von Mehmet 

Gespeichert unter: Schuldner on Freitag, August 29th, 2008 by usto | 4 Kommentare

Heute morgen im Eingangskorb

Hiermit melde ich das ein Frau [name] Wohnort [strasse hausnummer ort] in insolvenz ist und schwarz arbeitet und ein dickes auto fahrt ein Golf 4 silber die sie vortäuscht das es ihr Freund gehört . Bitte um Prüfung

*seufz*

Wovon morgen zu essen kaufen? 

Gespeichert unter: GmbH on Sonntag, August 24th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Ein GmbH-Geschäftsführer schildert seinen Überlebenskampf in einer Dienstaufsichtsbeschwerde über den Vollstreckungsbeamten.

Das ist eine gezielte und rücksichtslose Erniedrigung eines Unternehmers, der seine Zusagen nicht mehr einhalten kann. Sie üben damit eine “beugende Gewalt in Form eines psychischen Zwangs” auf mich aus.
Das ist eine Beschleunigung einer Schraube von Zwangsmaßnahmen von anderer Seite.
Das ist rücksichtslose Vernichtung von beträchtlichen Leistungsreserven und Eigenmotivation.
Das scheint Einleitung eines persönlichen Vernichtungszuges, wenn man als erster Angestellter eines Unternehmens nicht mehr weiß, wovon man morgen etwas zu essen kaufen soll.

Dienstaufsichtsbeschwerden sind jedoch eigentlich immer die Sache mit den 3F (formlos, fristlos, fruchtlos). Das Schöne daran ist, dass die GmbH noch heute - also zwei Jahre nach dem Brief - im Telefonbuch eingetragen ist und die Website online ist.

So hat der Geschäftsführer doch noch die Kurve bekommen kurz vor der Abfahrt zum Querulantentum?

Konzernmarotten 

Gespeichert unter: Allgemeines on Samstag, August 23rd, 2008 by usto | Keine Kommentare

Eine Esso-Tankstelle schreibt meinem Mandanten:

seit kurzer Zeit wird uns von unserem Vertragspartenr - ESSO Deutschland GmbH - untersagt, LPG (Flüssiggas) über die Flottenkarte abzurechnen. Uns gegenüber wurde begründet, dass es in der Vergangenheit seitens ESSO nur toleriert wurde, es aber mit sofortiger Wirkung nicht mehr wird.

Die “sofortige Wirkung” betrifft auch Tankungen aus der Vergangenheit. Der Tankstellenpächter berechnet nun einzelne Tankungen direkt an den Mandanten und entschuldigt sich.

Warum wird sowas auf dem Rücken der Kunden und der Pächter ausgetragen? Liegt es im Wesen großer Firmen, die Geschäftspartner und die Kunden respektlos zu behandeln?

Version 1.0 online 

Gespeichert unter: Allgemeines on Freitag, August 22nd, 2008 by usto | Keine Kommentare

Sodele :-) Endlich ist die Homepage für mein Steuerbüro online. Das erklärt vielleicht auch, dass es hier in den letzten Tagen etwas ruhiger war.

Falsche Steuerklasse für Stundung 

Gespeichert unter: Restschuldbefreiung, Schuldner on Dienstag, August 19th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Damit der Schuldner die Restschuldbefreiung bekommt muss nach aktueller Rechtslage zuerst ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners durchgeführt werden. In einem beim Amtsgericht Esslingen geführten Insolvenzverfahren hat der Schuldner ohne sachlichen Grund die Steuerklasse V gewählt. So verringert sich der pfändbare Anteil am Lohn des Schuldners.

Der Schuldner hat trotz Aufforderung durch den Verwalter die Steuerklasse nicht auf IV geändert. Auch hat erdie Masse nicht durch Zahlungen entsprechend gleichgestellt hat. Das Gericht hat darum nach § 4c InsO die Stundung der Verfahrenskosten aufgehoben.

Der BGH hat die Entscheidung des Insolvenzgerichts und des Landgerichts bestätigt:

Hat er - wie im vorliegenden Fall - ohne einen sachlichen Grund die Steuerklasse V gewählt, um seinem nicht insolventen Ehegatten die Vorteile der Steuerklasse III zukommen zu lassen, ist ihm in Hinblick auf die Verfahrenskostenstundung zuzumuten, in die Steuerklasse IV zu wechseln, um sein liquides Einkommen zu erhöhen. Dies entspricht allgemeiner, auch vom Senat geteilter Auffassung (vgl. AG Kaiserslautern ZVI 2002, 378, 380; Ernst ZVI 2003, 107, 109; Braun/Lang, InsO 3. Aufl. § 290 Rn. 23; Graf-Schlicker/Kexel, InsO § 4a Rn. 28; HK-InsO/ Kirchhof, 4. Aufl. § 4a Rn. 17; Jaeger/Eckardt, InsO § 4a Rn. 26; Kübler/ Prütting/Wenzel, InsO § 4a Rn. 33a; Mohrbutter/Ringstmeier/Pape, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 8. Aufl. § 18 Rn. 14). Ob der Ehegatte bereit ist, dabei mitzuwirken, ist unbeachtlich, zumal dem Schuldner gegen diesen ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss zusteht (vgl. MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 4a Rn. 13). Entsprechend den Grundsätzen der Individualzwangsvollstreckung, nach denen analog § 850h Abs. 2 ZPO eine missbräuchliche Steuerklassenwahl den Gläubigern gegenüber unbeachtlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 2005 - VII ZB 26/05, WM 2005, 2324, 2325; BAG, Urt. v. 23. April 2008 - 10 AZR 168/07, Rn. 25; Musielak/Becker, ZPO 6. Aufl. § 850e Rn. 3), muss sich auch der Schuldner bei der Verfahrenskostenstundung so behandeln lassen, als hätte er keine die Staatskasse benachteiligende Steuerklassenwahl getroffen.

BGH, Beschluss vom 3. Juli 2008, IX ZB 65/07

Wasserkopf isoliert :-) 

Gespeichert unter: Allgemeines on Dienstag, August 19th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Eine Franchisezentrale meldet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines Leitungsausfalls ist [Wasserkopf-Zentrale] derzeit nicht per Telefon/Fax zu erreichen.

Erreichen können Sie uns bis auf Weiteres nur per E-Mail.

Wir werden Sie umgehend informieren sobald die Störung behoben ist.

Mit freundlichen Grüßen / With kind regards

[Name]
Empfangssekretärin
Reception Desk Secretary

Wer hätte es bemerkt ohne die Rundmail? :-)

Im Stau stadteinwärts 

Gespeichert unter: Schuldner on Montag, August 18th, 2008 by usto | 1 Kommentar

Heute auf dem Weg zu meinem Büro in Stuttgart steht vor mir der Lieferwagen eines Fliesenlegers: Neues Auto, schön beschriftet und sauber. Die Reklame weist den Inhaber als Experte für eine besondere Verlegart für Marmor aus.

Ein ehemaliger Schuldner, die alten Schulden wurden durch einen Insolvenzplan erledigt. Als ich an seinem Auto rechts vorbeifahre sehe ich einen stolzen Fliesenlegermeister auf dem Weg zur Arbeit.

Schön.

Leichte Schulder ist nicht 

Gespeichert unter: Allgemeines on Samstag, August 16th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Der Treuhänder kann in der Wohlverhaltensphase den Schuldner jederzeit um Auskunft über seine Vermögensverhältnisse bitten (§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO). In diesem Fall wollte der Treuhänder das Gehalt der Ehefrau des Schuldners wissen.

Das Einkommen der Ehefrau ist relevant, da bei entsprechendem eigenem Einkommen die Ehefrau bei den Unterhaltspflichten herausgerechent werden kann (§ 850c Abs. 4 ZPO).

Der Schuldner hat dem Treuhänder auf seien Frage nicht innerhalb der gesetzten Frist geantwortet:

Tatsächlich bezog der Schuldner im September 2005 ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 1.296,79 €, so dass sich - falls die Ehefrau ein hinreichendes eigenes Einkommen erzielt und nicht unterhaltsberechtigt ist - ein pfändbares Einkommen von 213,40 € errechnet. Aufgrund dieses Sachverhalts hat der Treuhänder in seinem Bericht vom 20. Januar 2006 die Auffassung vertreten, dem Schuldner könne auf der Grundlage des Antrags eines Gläubigers nach § 296 Abs. 1, § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO die Restschuldbefreiung versagt werden.

Zwei Gläubiger haben daraufhin beantragt, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen. Der Schuldner hat nach diesen Anträgen den bei herausrechnung der Unterhaltspflicht ersichtliche pfändbare Betrag an den Treuhänder bezahlt.

Das war aber zu spät:

Eine Gläubigerbeeinträchtigung scheidet nicht deshalb aus, weil der Schuldner den Betrag in Höhe von 213,40 € am 6. Juni 2006 an den Treuhänder entrichtet hat. Bei Begehung eines der Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO entgegenstehenden Obliegenheitsverstoßes ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die nach Ende des Schlusstermins erfolgte Angabe der tatsächlich erzielten Einnahmen und deren Abführung den Verstoß nicht zu heilen vermag (BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZB 11/06, ZInsO 2007, 96, 97; Beschl. v. 24. April 2008 - IX ZB 115/06; v. 5. Juni 2008 - IX ZB 119/06). Im Blick auf eine Versagung der Restschuldbefreiung während der Treuhandperiode (§ 296 InsO) ist streitig, ob der Schuldner eine Obliegenheitsverletzung durch die Zahlung des vorenthaltenen Betrages nachträglich heilen kann (ablehnend etwa Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Aufl. § 296 Rn. 20; HmbKomm-InsO/Streck, 2. Aufl. § 296 Rn. 11; Kübler/ Prütting/Wenzel, aaO § 296 Rn. 5). Auch nach der Gegenauffassung kommt dem Schuldner die Wiedergutmachung einer Obliegenheitsverletzung in Einklang mit der zitierten Rechtsprechung zu § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO nur zustat-ten, falls sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, bevor ein Versagungsantrag gestellt wurde (FK-InsO/Ahrens, 4. Aufl. § 296 Rn. 14; HK-InsO/Landfermann, 4. Aufl. § 296 Rn. 2). Die Zahlung durch den Schuldner ist indessen erst am 6. Juni 2006 und mithin zu einem Zeitpunkt erfolgt, lange nachdem am 6. und 13. März 2006 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt worden waren.

BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008, IX ZB 183/07

Gelogen? Oder nur nicht alles gesagt? 

Gespeichert unter: Schuldner on Samstag, August 16th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Die Mandantin schildert eine Situation aus ihrer privaten Beziehung. Der neue Freund erkundigt sich, ob sie Geldprobleme hat.

Meine Ex hatte immer Probleme mit dem Geld und ein Insolvenzverfahren. Sowas will ich nicht mehr haben.

Die Mandantin bestätigt Geldprobleme, betont aber, dass das noch nicht immer so war und auch wieder geregelt wird. Das die Regelung über ein Insolvenzverfahren erfolgen soll, erwähnt sie vorläufig nicht.

Sie sagt mir: Ich habe nicht gelogen - ich habe nur nicht alles gesagt.

Haushälterin weggefallen 

Gespeichert unter: Schuldner on Dienstag, August 12th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Ein gebildeter Mann hat wohl nicht gelernt zu Haushalten. Die Scheidung trifft ihn finanziell nicht besonders hart. Aber die Entscheidungen in der Folge bringen eine gesicherte Existenz aus dem Gleichgewicht.

Und die betrügerischen Kreditvermittler haben in ihm einen naiven Gegenpart. Da kauft mann schon mal eine Eigentumswohnung, die nicht benötigt wird um über den Kaufpreis hinaus noch einen Extrakredit zu bekommen.

Nach einigen Umschuldungen hat er das Best-of der Ratenkreditbanken am Start. Es werden sechs ungemütliche Jahre, aber der Mann hat wenigstens den ersten Schritt gemacht und beginnt sein Leben wieder in seine Hand zu nehmen.