Email-Adressen der Abonennten vom insolvenzrechtsportal.de benötigt? 

Gespeichert unter: Allgemeines on Donnerstag, August 7th, 2008 by usto | 1 Kommentar

Die Urlaubsvertretung für den Newsletter zum Insolvenzrechtsportal (Lexisnexis) hat noch nichts von BCC gehört. Diese Woche schon zum zweiten mal sind die Adressen der Empfänger offen einsehbar. Vergangene Woche kam der Newsletter wenigstens nur einmal und nicht mindestens 8mal (aktueller Stand).

Vertriebscowboys 

Gespeichert unter: Allgemeines on Donnerstag, August 7th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Neues Wort gelernt.

Es handelt sich um Menschen, die den eigenen Vorteil im Geschäftsleben höher bewerten als den Gegenwert, den die Kunden dafür erhalten. Besonders häufig anzutreffen sind C. in den oberen Ebenen von Strukturvertrieben. Meistens handelt es sich um Leute, denen die Fassade wichtiger ist als der Inhalt.

Oder wie die Oma eines Freundes gesagt hätte: Geschäftemacher und eben keine Geschäftsleute.

Überwiegend Dreier halt *einsortier*

Löschung aus dem Schuldnerregister 

Gespeichert unter: Restschuldbefreiung on Donnerstag, August 7th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Über das Rechtspflegerforum folgender Sachverhalt:

Ein Schuldner beantragt eine Löschung seines Eintrages durch einen Gläubiger X im Schuldnerverzeichnis. Der Gläubiger X nahm am Insolvenzverfahren nicht teil.

Im Insolvenzplan wurde festgelegt, dass nach Verteilung von 10.000 EUR der Schuldner gegenüber allen Forderungen ob angemeldet oder nicht befreit wird.
Die Insolvenzverwalterin bestätigte die Verteilung des festgelegten Betrages aus dem Insolvenzplan.
Das Insolvenzverfahren ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplanes und nach Abhaltung des Schlusstermins vom Insolvenzgericht aufgehoben worden.

Kann die Eintragung im Schuldnerregister gelöscht werden? Die Rechtspfleger sind sich einig: Ja, da die Zahlung nachgewiesen wurde. Mit dem Löschungsnachweis kann der Schuldner dann auch bei der Schufa und weiteren Auskunfteien verlangen, dass die dort gespeicherten Daten berichtigt werden (§ 35 BDSG).

Der Fall zeigt ganz schön, dass mit einem Insolvenzplan relativ schnelle und einfache Lösungen möglich sind. Allerdings habe ich Zweifel, dass ich bei “meinem” Stammgericht einen Plan mit dem Inhalt überhaupt zugelassen bekommen hätte. Der Planinhalt ist offensichtlich nicht vollstreckbar (§ 257 InsO). Ich mache daher in diesen Fällen im Gestaltenden Teil ein konkretes Quotenangebot. Der Schuldner läuft dann eben Gefahr, dass bei nachträglichen Anmeldungen sich der insgesamt zu zahlende Betrag nochmals verändert.

„Wir sind nicht nur führungslos, wir haben Auflösungserscheinungen.“ 

Gespeichert unter: Allgemeines on Donnerstag, August 7th, 2008 by usto | Keine Kommentare

In meiner Heimatstadt dokumentiert die örtliche Tageszeitung den Selbstzerfleischungsprozess einer Traditionsfirma. Ein Fall, an dem sich Anwälte und sonstige Berater eine goldene Nase verdienen werden.

Und in einigen Monaten werden wir sehen, ob die Berater die goldene Nase wert waren.

Doch keine neue Identität in Südamerika 

Gespeichert unter: Schuldner on Mittwoch, August 6th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Ein junger gut ausgebildeter Mann wendet sich an mich. Auf dem Tisch liegt ein Mahnschreiben einer Bank. Seine Mutter war gestorben, er hatte keinen Kontakt mehr zur Familie.

Gemeinsam mit den übrigen gesetzlichen Erben steht der Mann im Erbschein. Und die Bank macht Druck.

Der Gang zum Anwalt hat meinen Mandanten dazu gebracht, Fluchtgedanken zu hegen. Er wurde bei der Beratung vom Anwalt nicht darauf hingewiesen, dass sich die Haftung der Erben auf den Nachlass beschränken lässt (§ 1989 BGB oder § 1990 BGB).

Morgen geht der Antrag an das Insolvenzgericht. Die Anhörung des Gerichtes (§ 317 Abs. 2 Satz 2 InsO)  bei den Miterben wird seit langer Zeit das erste Lebenszeichen sein, dass sie vom Familienmitglied erhalten.

Keine Geschäftsverlagerung in den Knast 

Gespeichert unter: GmbH on Dienstag, August 5th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Die GmbH greift ein Versäumnisurteil des Amtsgerichts an und beantragt die Wiedereinsetzung. Diesen Antrag begründet die GmbH damit, dass die Klageschrift in einer Zeit im Briefkasten zugestellt wurde, als der Geschäftsführer inhaftiert war.

Die von der Beschwerde herangezogenen Grundsätze zur Aufhebung der Wohnungseigenschaft, wenn der Wohnungsinhaber in Untersuchungshaft genommen wird (vgl. nur MünchKomm-ZPO/Häublein aaO Rdn. 8 m.N.), betreffen eine nicht vergleichbare Fallgestaltung. Der Verlust der Wohnungseigenschaft ist Folge einer Verlagerung des räumlichen Lebensmittelpunktes an einen anderen Ort (so bereits BGH, Urteil vom 24. November 1977 - II ZR 1/76 - NJW 1978, 1858 f. und ständig; vgl. MünchKomm-ZPO/Häublein aaO Rdn. 6 ff. m.w.N.), die mit dem Haftantritt - je nach Dauer - verbunden sein kann. Die Inhaftierung eines Geschäftsführers allein kann indes eine Verlagerung des Geschäftsortes seiner Gesellschaft nicht bewirken.

Das Versäumnisurteil gegen die GmbH hatte daher Bestand.

BGH, Beschluss vom 2. Juli 2008, Az. IV ZB 5/08

Königsstraße 

Gespeichert unter: Allgemeines on Dienstag, August 5th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Ein Geschäftspartner teilt mir mit, dass im Wege einer Aufspaltung mein Vertrag einem neuen Vertragspartner zugeordnet wurde. In dem Anschreiben erhalte ich die Mitteilung, dass nunmehr “[Marke] Stuttgart Königsstraße GmbH & Co. KG” für mich zuständig ist. Offenbar ein Tippfehler im Anschreiben? In Stuttgart gibt es nur die Königstraße.

Allerdings zieht sich der Fehler bis ins Handelsregister: Auch dort ist die Gesellschaft mit dem falschen Namen so eingetragen.

*seufz*

Inititativ 

Gespeichert unter: Allgemeines on Dienstag, August 5th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Überraschung in der Post. Eine Bewerbung einer jungen gut ausgebildeten Dame. Sie arbeitet bei einer Behörde als Beamtin zur Probe:

Der Öffentliche Dienst bietet zwar einen sicheren Arbeitsplatz, jedoch werden Fleiß, Engagement und Leistungsbereitschaft nicht honoriert und auch nicht immer gefordert. Da sich in den letzten Monaten in meinem Privatleben weitreichende Änderungen vollzogen haben, möchte ich nun meinen Beamtenstatus aufgeben um mich beruflich neu zu orientieren. Gerne würde ich in Ihrem noch jungen Unternehmen diesen beruflichen Neuanfang wagen und dazu beitragen die 5zwerge auf Erfolgskurs zu halten und noch erfolgreicher zu machen.

Die bisherige Tätigkeit bei der Behörde würde auch gut zu uns passen. Ein Gespräch werden wir mit der Dame in jedem Fall führen.

Warum der Unternehmerberuf nie langweilig ist 

Gespeichert unter: Allgemeines on Dienstag, August 5th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Gute Konjunktur freut fast alle, nur für Insolvenzverwalterbüros und die Dienstleister rund um die Verwalter stellt das eine Herausforderung dar. Aber es zeichnen sich ja bessere Zeiten ab:

Wenn man die neuesten Umfragen und Meldungen zur Konjunkturlage betrachtet, könnte man einen wahren Weltuntergang erwarten: Alles knickt ein, spätestens zum Jahreswechsel, sagen Experten. Ganz so schlimm wird es nicht kommen, aber schlimm genug.

via heute.de

Ich habe in meiner Karriere als Unternehmer immer mal wieder Zeiten schlechter Konjunktur erlebt. Diese Phasen sind die besten Zeiten für echte Kreativität und Fortschritt. Wenn mit den üblichen Strukturen kein Geld mehr verdient werden kann, gewinnt eben der Bewegliche.

Der Unternehmer, egal ob Insolvenzverwalter, Handwerker, Händler, Anwalt - oder was auch immer - muss sich, sein Produkt, sein Weg zum Kunden und seine Fertigungsstrukturen ständig in Frage stellen und bei Bedarf auch mal ganz neu erfinden.

Wer das nicht macht, landet dann im Aktenschrank des Insolvenzverwalters. Das muss allerdings auch nicht so schlimm sein, wenn der Schuldner/Unternehmer aus seinen Fehlern gelernt hat.

Kein Grund zur Beschwerde 

Gespeichert unter: GmbH on Montag, August 4th, 2008 by usto | Keine Kommentare

Die Schuldnerin, eine GmbH & Co. KG, hatte den Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Der Gutachter hat festgestellt, dass Insolvenzgründe vorliegen und dass die Kosten des Verfahrens aus dem Vermögen der Schuldnerin gedeckt werden können (§ 26 InsO in Verbindung mit § 54 InsO).

Die Schuldnerin wendet sich gegen die Verfahrenseröffung, weil ihrer Ansicht nach das Vermögen die Verfahrenskosten nicht deckt.

Wird das Insolvenzverfahren auf Antrag des Schuldners eröffnet, steht ihm nach neuerer Rechtsprechung des Senats gegen diese Entscheidung grundsätzlich kein Beschwerderecht zu. Diese rechtliche Würdigung beruht auf der Erwägung, dass der Schuldner durch die seinem Antrag entsprechende Verfahrenseröffnung keine formelle Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einlegung eines Rechtsmittels erleidet (BGH, Beschl. v. 18. Januar 2007 - IX ZB 170/06, ZIP 2007, 499 Rn. 6). Daran anknüpfend hat der Senat einem Schuldner, der die auf seinem Antrag beruhende Verfahrenseröffnung unter dem Gesichtspunkt einer die Kosten des Verfahrens nicht deckenden Masse (§ 26 InsO) beanstandet hat, die Beschwer abgesprochen (BGH, Beschl. v. 26. April 2007 - IX ZB 8/06, ZInsO 2007, 663, 664 Rn. 3).

Damit soll verhindert werden, dass die Geschäftsführer eine Gesellschaft durch verspätete Antragstellung so ausbluten, dass keine Verfahrenseröffnung erfolgt und so auch die Ersatzansprüche gegen die Geschäftsführer und Gesellschafter nicht eingefordert werden.

BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008, IX ZB 225/07