Selbstbedienung der Bank in der Gläubigerversammlung gestoppt
Juli 7th, 2008Ein schönes Beispiel, dass die Kontrolle der Beschlüsse einer Gläubigerversammlung nach § 78 InsO eine sinnvolle Sache ist:
Die Bank ist Hauptgläubigerin im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft, die ein Freizeitbad in Hessen betrieben hat. Am Grundstück, das mit mit dem Freizeitbad bebaut ist, hat die Schuldnerin ein Erbbaurecht.
Das Erbbaurecht fällt nach den Bedingungen entschädigungslos [...]
