Aussonderung kann nur nach Inbesitznahme verlangt werden
Juli 23rd, 2008Die Rechte der Aussonderungsberechtigten bestimmen sich nach den allgemeinen Regeln (§ 47 InsO). Das setzt aber vorraus, dass der Insolvenzverwalter auch den Besitz über das Aussonderungsgut ausübt. Ohne Besitz geht auch der Herausgabeanspruch des Eigentümers ins leere (§ 985 BGB).
Ein Vermieter hatte den Insolvenzverwalter auf Herausgabe der Mietwohnung des Schuldners verklagt. Ohne Erfolg:
Demgemäß ist der [...]
