Feststellen immer, wenn irgendein Forderungsgrund besteht
Juli 23rd, 2008Der Gläubiger hatte die Forderungen gegen den Schuldner als Schadenseratz aus “Mietbetrug” angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat isoliert dem Anspruchsgrund widersprochen. Die Deliktforderung wäre von der Restschuldbefreiung ausgenommen (§ 302 InsO).
Im folgenden Feststellungsrechtstreit ging es darum, ob der Insolvenzverwalter berechtigt ist, sein Bestreiten auf den Forderungsgrund zu beschränken:
Für den Fall der Anspruchskonkurrenz - etwa bei vertraglichen [...]