Kein Grund zur Beschwerde
August 4th, 2008Die Schuldnerin, eine GmbH & Co. KG, hatte den Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Der Gutachter hat festgestellt, dass Insolvenzgründe vorliegen und dass die Kosten des Verfahrens aus dem Vermögen der Schuldnerin gedeckt werden können (§ 26 InsO in Verbindung mit § 54 InsO).
Die Schuldnerin wendet sich gegen die Verfahrenseröffung, weil ihrer Ansicht nach das Vermögen [...]