Absonderung kaputt, weil der Grundbuchantrag vom Notar eingereicht wurde
Juni 27th, 2008Die Mühlen der Behörden mahlen manchmal langsam. Deswegen steht in § 140 Abs. 2 InsO, dass der Zeitpunkt einer Rechtshandlung bei einem notwendigen Grundbucheintrag nicht darauf abstellt, wann die Eintragung erfolgt ist. Vielmehr geht es darum, wann die Anträge beim Grundbuchamt bindend abgegeben wurden.
Eine Bank hatte über den Notar eine Grundschuld bestellen lassen. Der Notar [...]
