60% Säumniszuschläge im Jahr
September 23rd, 2008Ich lese eine Mahnung einer gesetzlichen Krankenversicherung an ein freiwillig versichertes Mitglied:
Gemäß § 24 SGB IV ist die Krankenkasse verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf 50,00 EUR nach unten abgerundeten Betrages zu erheben. Für Beiträge, die länger als einen Monat säumig sind, ist für jeden weiteren [...]
