gegenständlicher Gegenstand?
Juni 23rd, 2008In 313 Abs. 3 InsO ist geregelt, dass der Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren in seinem Verwertungsrecht beschränkt ist:
Der Treuhänder ist nicht zur Verwertung von Gegenständen berechtigt, an denen Pfandrechte oder andere Absonderungsrechte bestehen.
Ich habe das seit Jahren so gehandhabt, dass der Gläubiger selber verwertet - besonders auch bei bestehender Lohnabtretung nach § 114 Abs. 1 InsO.
Am [...]
