Überschuldung bei Unternehmensinsolvenz als Insolvenzgrund im Ergebnis abgeschafft
Oktober 17th, 2008Gut, etwas übertrieben. Im Ergebnis läuft es jedoch darauf hinaus, dass die Zahlungsunfähigkeit zukünftig alleine entscheiden wird, ob ein juristische Person in das Insolvenzverfahren muss.
Artikel 5 des heute von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Finanzmarktsicherungsgesetz ändert § 19 Abs. 2 InsO wie folgt:
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt, es [...]
